Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Angaben zum Widerrufsrecht finden Sie hier.

I. Anmeldung/Vertragsschluss/Folgekurse
 
1. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Schwimmkursen beim Mönchengladbach Schwimmverein 1901 e.V. (nachfolgend MSV genannt). Die Online-Anmeldung/Buchung des Teilnehmers wird durch den MSV bestätigt. Die Angebote auf der Web-Site sind freibleibend und unter dem Vorbehalt, dass diese mit der Annahme bestätigt werden. Mit der Bestätigung der Anmeldung wird die Buchung sodann rechtlich verbindlich.
 
2. Sollte ein Kurs nicht zustande kommen, da sich z.B. nicht genügend Teilnehmer angemeldet haben, wird ein Alternativtermin seitens MSV angeboten oder die schon gezahlte Kursgebühr zurückerstattet.
 
3. Folgekurse werden im Kundenbereich veröffentlicht und dürfen nur von autorisierten Teilnehmern gebucht werden, welche von MSV zuvor eine Kursnummer erhalten. Nur für die Anmeldung der so angebotenen Folgekurse besteht eine Berechtigung, ohne dass ein Rechtsanspruch zur Teilnahme hierdurch entsteht. Sollte die Anmeldung zu einem   unzutreffenden Folgekurs erfolgt sein, kann dieser unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 € bis zur Freigabe in das öffentliche Buchungsportal storniert werden. Die Veröffentlichung in das öffentliche Buchungsportal erfolgt 7 Tage nach Veröffentlichung im Kundenbereich.  

II. Kursgebühr
 
Die bei der Online-Buchung von MSV angegebene Kursgebühr ist durch Auswahl der dort angegebenen verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten sofort zu zahlen. Nach Eingang der Zahlung erfolgt eine Buchungsbestätigung von MSV an den Kunden. Sollte MSV keinen Zahlungseingang erhalten, kommt ein Vertrag nicht zustande.
 
III. Absage Kurs/Events seitens MSV
 
Im Fall der Verhinderung der Schwimmkurse (z.B. wegen technischer Defekte, Krankheit des Schwimmlehrers oder sonstiger zwingender Gründe) wird der Teilnehmer unverzüglich hierüber informiert. Es verlängert sich in diesem Fall die Vertragsdauer jeweils um die Zeit der Verhinderung. Bei Krankheit der/des Kursleiters, wird versucht, einen Vertretungslehrer für den Kurs zu finden. Sollte MSV keinen Nachholtermin anbieten können, wird die noch ausstehende Kursgebühr entsprechend erstattet.
 
IV. Absage aus gesundheitlichen Gründen/Widerruf
 
1. Bei einer Absage aus gesundheitlichen Gründen muss ein schriftliches Attest des Arztes vorgelegt werden, aus welchem sich ergibt, dass eine Teilnahme an den Schwimmkursen auf Dauer ausgeschlossen ist. Die anteiligen Unterrichte, werden abzüglich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € an den Teilnehmer zurück erstattet. Ansonsten besteht die Möglichkeit, die ausgefallenen Unterrichte/Kurse nachzuholen.
 
2. Bei einem Widerruf bis 2 Wochen nach Kursbuchung erfolgt eine kostenlose Stornierung.
 
V. Gutscheine von MSV
 
1. Erworbene Gutscheine haben ein Jahr nach Erstellungsdatum Gültigkeit.
 
2. Gutscheine erhalten ihre Gültigkeit bei Zahlung des Gutscheins und können auf Dritte übertragen werden.
 
3. Eine Bargeldauszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.
 
VI. Garantie/Haftung
 
1. Es wird keine Garantie für den Erfolg bzw. für das Erreichen des jeweiligen Kurses/Kurszieles übernommen.
 
2. Die Haftung von MSV für vertragliche Pflichtverletzungen, aus Delikt sowie aus sonstigem Rechtsgrund, ist beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich und/oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragswerks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet MSV für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für die leicht fahrlässige Pflichtverletzung von Erfüllungsgehilfen von MSV. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber MSV ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen MSV.
 
3. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von MSV der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
 
4. Etwaige Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
 
VII. Vorkenntnisse und Voraussetzungen der Teilnahme

1. Vorkenntnisse und Voraussetzungen von Schwimmkursen sind grundsätzlich vom Teilnehmer zu erfüllen. Für Seepferdchen-Kurse wird z.B. eine vollständige abgeschlossene Wassergewöhnung vorausgesetzt. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen befinden sich im Buchungsportal der Internet-Site von MSV oder können jederzeit erfragt werden.
2. Sollte seitens des MSV festgestellt werden, dass der Teilnehmer nicht in der Lage ist, an diesem Kurs zielführend teilzunehmen, kann der Teilnehmer von MSV von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Eine Berechtigung zur Teilnahme an einem anderen Schwimmkurs entsteht hierdurch nicht. In diesem Fall wird der Kurs storniert, die verbleibenden Kursgebühren erstattet und eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15,00 € einbehalten.
 
VIII. Gesundheit
 
Jeder Kursteilnehmer muss bei Antritt des Schwimmkurses sportgesund sein, was mit der Anmeldung bestätigt wird. Eventuelle gesundheitliche Risiken sind vorab mit dem Arzt zu klären. Insbesondere gesundheitliche Einschränkungen sind MSV bei der Anmeldung unaufgefordert mitzuteilen. Sollten sich gesundheitliche Einschränkungen später einstellen, sind diese unaufgefordert MSV mitzuteilen.  
 
IX. Hausordnung
 
1. Der Hausordnung bzw. die Schutz- und Zugangsbestimmungen der jeweiligen Schwimmeinrichtung ist Folge zu leisten. Diese hängen in allen Schwimmbädern leserlich aus.
 
2. Weisungen des Personals von MSV sind in jedem Falle Folge zu leisten. MSV behält sich vor, Kursteilnehmer, die sich nicht an die Weisungen halten oder gegen die Hausordnung etc. erheblich und insbesondere mehrfach verstoßen, vom jeweiligen Kurs auszuschließen. Eine Erstattung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht.
 
Bei grob fahrlässigen Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln, können Kursteilnehmer vom jeweiligen Kurs ausgeschlossen werden.
 
Eine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt in den beiden vorgenannten Fällen nicht.
 
3. Die Kursteilnehmer unterliegen von Beginn bis Ende der Unterrichtsstunde den Weisungen des/der Schwimmlehrer/s.
 
X. Aufsichtspflicht
 
MSV hat die Aufsichtspflicht vom Kursbeginn bis zum Kursende. MSV haftet für die Zeit des Schwimmkurses im Wasser. Vor Kursbeginn und nach Kursende ist es die Pflicht der Erziehungsberechtigten, ihre Kinder zu beaufsichtigen. Minderjährige Kinder dürfen vor und nach Kursende im Schwimmbad nie unbeaufsichtigt gelassen werden.
 
XI. Hygiene
 
Das Betreten des Schwimmbereichs mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Ebenfalls ist das Essen und Trinken in der Schwimmhalle sowie der Umkleide nicht erlaubt.
 
XII. Schlussbestimmungen
 
1. MSV ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen.
 
2. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen bei Verbrauchern der Textform, bei Unternehmern der Schriftform. Ein Verzicht auf die Textform ist nur in Textform, auf die Schriftform nur in Schriftform möglich.
 
3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages, dieser AGB oder etwaiger Folge-/Ergänzungsverträge unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Sofern das dispositive Gesetzesrecht keine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Regelung enthält, sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Für Vertragslücken gilt diese Regelung entsprechend.
 
4. Soweit nichts anderes vereinbart und soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von MSV. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderreglung des nachfolgenden Absatzes etwas anderes ergibt.
  
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts der Sitz von MSV.
 
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.